Der Kläger macht gegen den Beklagten Ansprüche aus 2 Vermächtnissen geltend.
Die Parteien sind Cousins. Die am 5.5.1993 verstorbene ............................. war ihre gemeinsame Tante. Zudem hatte ............................. den Beklagten am 22.5.1992 adoptiert.
Frau ............................. errichtete am 31.1.1990 vor dem Notar ............................. ein notarielles Testament (Anlage K 2 zu Bl.1/9 d. A.), in dem sie den Beklagten zum Alleinerben einsetzte. Zugleich ordnete sie zugunsten des Klägers und dessen Cousine ein Vermächtnis in Höhe von je 150.000 DM an, zahlbar innerhalb eines halben Jahres nach ihrem Tode.
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