Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Arnstadt vom 06.03.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Am 19.03.2014 verstarb die Erblasserin im Alter von 62 Jahren. Mit notariellem Testament vom 19.05.1987 (Bl. 4 d.A.) hat sie ihren damaligen Lebensgefährten und späteren Ehegatten - den Beteiligten zu 2) - sowie ihren Sohn - den Beteiligten zu 1) - zu gemeinschaftlichen Erben "je zur Hälfte" eingesetzt.
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