OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.02.2016
I-7 U 3/15
Normen:
BGB § 2303 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1; BGB § 2314 Abs. 2;
Fundstellen:
ZEV 2018, 391
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 12.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 244/13

Wirksamkeit der Aufrechnung des Erben mit einer Darlehensforderung der Erblasserin gegenüber Pflichtteilsansprüchen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2016 - Aktenzeichen I-7 U 3/15

DRsp Nr. 2017/14865

Wirksamkeit der Aufrechnung des Erben mit einer Darlehensforderung der Erblasserin gegenüber Pflichtteilsansprüchen

Die Aufrechnung des Erben mit einer Darlehensforderung der Erblasserin gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten bleibt ohne Wirkung, wenn im Zuge eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pflichtteilsberechtigten diesem schon vor Eintritt des Erbfalls Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Dabei ist rechtlich ohne Bedeutung, dass die Erblasserin testamentarisch angeordnet hat, dass die Erben ihre Forderung gegen den Pflichtteilsberechtigten durchsetzen und mit dem Pflichtteil aufrechnen sollen, da der Pflichtteil nicht durch Verfügung von Todes wegen eingeschränkt und auch keine Aufrechnungslage, die rechtlich nicht vorhanden ist, geschaffen werden kann.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 12.12.2014 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 2303 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1; BGB § 2314 Abs. 2;

Gründe

I.