Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Heimbediensteten und naher Angehöriger
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.01.2001 - Aktenzeichen 20 W 71/99
DRsp Nr. 2001/6665
Wirksamkeit der Erbeinsetzung eines Heimbediensteten und naher Angehöriger
1. Unter das Verbot der Vorteilsannahme durch Bedienstete eines Altenheims sind auch Testamente erfaßt, soweit der Bedachte hiervon zu Lebzeiten erfahren hat.2. Bis zum Beweis des Gegenteils ist zu vermuten, daß ein Zusammenhang zwischen Vorteilszuwendung und Heimvertrag besteht. Das Testierverbot des § 14 Abs. 5HeimG erfaßt auch Angehörige von Bediensteten, sofern durch ihre Einsetzung die Vorschrift umgangen werden soll.