AG Hamburg-Blankenese, vom 23.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 571 VI 166/15
Zulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Vor- und NacherbschaftAuslegung eines Testaments
OLG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2015 - Aktenzeichen 2 W 69/15
DRsp Nr. 2016/6162
Zulässigkeit einer gegenständlich beschränkten Vor- und NacherbschaftAuslegung eines Testaments
1. Durch Zuwendungen über Einzelgegenstände im Gesamtwert von ca. 3/4 des Nachlasses verfügt der Erblasser nicht über sein praktisch gesamtes Vermögen, so dass die Zweifelsregelung des § 2087 Abs. 2BGB, wonach mit der Zuwendung von Einzelgegenständen im Zweifel keine Erbeinsetzung verbunden ist, nicht ausgeräumt ist.
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