Die Berufung des Klägers gegen das am 2. April 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10% abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages zzgl. 10% leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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