BGH - Urteil vom 16.06.2010
VIII ZR 62/09
Normen:
HGB § 87c Abs. 1; HGB § 87c Abs. 2; ZPO § 254; ZPO § 301 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2011, 189
WM 2011, 328
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 27.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 15/02
OLG Karlsruhe, vom 11.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 219/07

Zulässigkeit eines Teilurteils über die ersten Stufen einer Stufenwiderklage bei Abhängigkeit des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs und der mit der Stufenwiderklage verfolgten Ansprüche vom selben Rechtsverhältnis und denselben Vorfragen; Zulässigkeit von Teilurteilen bei einer Gefahr sich widersprechender Entscheidungen aufgrund einer materiell-rechtlichen Verzahnung der geltend gemachten, jedoch prozessual selbstständigen Ansprüche

BGH, Urteil vom 16.06.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 62/09

DRsp Nr. 2010/12360

Zulässigkeit eines Teilurteils über die ersten Stufen einer Stufenwiderklage bei Abhängigkeit des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs und der mit der Stufenwiderklage verfolgten Ansprüche vom selben Rechtsverhältnis und denselben Vorfragen; Zulässigkeit von Teilurteilen bei einer Gefahr sich widersprechender Entscheidungen aufgrund einer materiell-rechtlichen Verzahnung der geltend gemachten, jedoch prozessual selbstständigen Ansprüche

Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilurteils über die ersten Stufen einer Stufenwiderklage, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch und die mit der Stufenwiderklage verfolgten Ansprüche auf dasselbe Rechtsverhältnis gestützt sind und zum Teil von denselben Vorfragen abhängen.