1.
Die Parteien sind Brüder und streiten, nachdem sie zuvor unter Beteiligung ihrer beiden Schwestern sowohl im Erbscheinsverfahren (15 VI 113/99 AG Mönchengladbach) als auch in einem Zivilrechtsstreit (zuletzt 11 O 209/04 LG Mönchengladbach) jahrelang um die Erbenstellung nach ihrer Anfang 1999 verstorbenen Mutter gestritten hatten, vorliegend um den Pflichtteilsanspruch des Klägers gegen den Beklagten - als dem Alleinerben der Mutter aufgrund deren Testaments vom Mai 1998 - in Höhe von 10.864,90 EUR. Kernfrage des Streits in beiden Instanzen ist, ob dieser Pflichtteilsanspruch verjährt ist oder nicht.
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