I.
Der Beklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 10. Mai 2007 (
Beide Eheleute hatten bei der Eheschließung im Jahr 1976 die türkische Staatsangehörigkeit. Seit 2004 ist der Beklagte deutscher Staatsangehöriger. Aus der Ehe sind 6 Kinder hervorgegangen. Vier bereits volljährige Kinder leben in der Türkei, zwei minderjährige Söhne leben in Deutschland beim Beklagten. Die Klägerin lebt seit 2004 wieder in der Türkei, wo sie sich auch schon von 1981 bis 2000 aufgehalten hat. Zwischen den Parteien war beim Amtsgericht Heilbronn seit Juli 2005 ein Scheidungsverfahren anhängig. Es endete durch die Rücknahme des vom Beklagten gestellten Scheidungsantrags.
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