Der Kläger macht gegen die Beklagte zu 2. den Pflichtteilsanspruch nach seiner am 10. Juni 1998 verstorbenen Mutter geltend.
Mit Schlussurteil vom 18. Dezember 2001 hat das Landgericht der Klage bis auf einen Teil der nachgesuchten Zinsen in vollem Umfang stattgegeben. Gegen das ihr am 21. Dezember 2001 zugestellte Urteil wendet sich die Beklagte zu 2. mit ihrer Berufung, zuletzt im Termin vom 13. Dezember 2002 im Umfang der ihr mit Senatsbeschluss vom 22. November 2002 (Bl. 241 f. d.A.) bewilligten Prozesskostenhilfe.
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