OLG Frankfurt/Main, vom 01.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 54/03
LG Frankfurt/M. - 2/20 O 190/93 - 6.2.2003,
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter in einem lang andauernden gerichtlichen Verfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung
BGH, Beschluß vom 19.07.2007 - Aktenzeichen IX ZR 204/04
DRsp Nr. 2007/15290
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter in einem lang andauernden gerichtlichen Verfahren mangels grundsätzlicher Bedeutung
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2ZPO).
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