I. Die Kläger streiten als Miterben ihrer am 14. September 2006 verstorbenen Mutter mit der beklagten Krankenkasse, deren Hauptverwaltung ihren Sitz im Bezirk des Sozialgerichts (
Mit Beschluss vom 8. Februar 2007 hat das SG Münster, zu dem die Kläger gemeinsam Klage erhoben haben, nach Anhörung der Beteiligten das Bundessozialgericht (BSG) zur Bestimmung des zuständigen Gerichts innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit angerufen.
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