Zuständiges Nachlassgericht für die Einziehung eines in der ehemaligen DDR erteilten Erbscheins
KG, Beschluss vom 29.02.2000 - Aktenzeichen 1 AR 14/00
DRsp Nr. 2005/7386
Zuständiges Nachlassgericht für die Einziehung eines in der ehemaligen DDR erteilten Erbscheins
»Das gemäß § 73 Abs. 1FGG örtlich zuständige Nachlassgericht ist seit dem 3. Oktober 1990 auch für die Einziehung eines Erbscheins zuständig, den ein Staatliches Notariat der ehemaligen DDR in Bezug auf dort belegenes Vermögen nach einem mit letztem Wohnsitz im Gebiet der alten Bundesländer verstorbenen Erblasser erteilt hat (Fortführung KG - 1 AR 10/92 - 23. Juni 1992, Rpfleger 1992, 487).«