2/4 02/2017 - 121. AL

2/4.1 Ansprüche des nicht beschenkten Schlusserben

BGH, Urteil vom 28.09.2016 - IV ZR 513/15

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung i.S.d. §  2287 Abs.  1 BGB vorliegt, sind bei Grundstücksübertragungen die vorbehaltenen Nießbrauchsrechte, Pflegeverpflichtungen und Rücktrittsrechte zu berücksichtigen.

Sachverhalt

Der klagende Bruder begehrt von seiner Schwester auf der Grundlage einer beeinträchtigenden Schenkung die Zahlung von 60.000 Euro. Die Eltern hatten sich testamentarisch als Alleinerben und die beiden Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt.

Nach dem Tod der Mutter übertrug der Vater im Jahr 1999 sein Hausgrundstück an seine Tochter und behielt sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht sowie ein näher ausgestaltetes Rücktrittrecht vor. Zudem verpflichtete sich die Tochter zur unentgeltlichen Pflege.

Der Erblasser verstarb 2012 und hatte bis kurz vor dem Tod in dem Haus gewohnt, ohne pflegebedürftig geworden zu sein.

Die Schwester veräußerte das Hausgrundstück kurz nach dem Tod des Vaters für 120.000 Euro.

Der Bruder ist der Ansicht, in der Grundstückübertragung liegt eine ihn beeinträchtigende Schenkung und fordert von der Schwester die Zahlung des hälftigen Verkaufserlöses von 60.000 Euro.