Gegenseitiger Erbvertrag - Verzicht auf Anfechtung

(Urkundseingang)

Erbvertrag

I. Vorbemerkungen

...

II. Verfügungen von Todes wegen

1.   Aufhebung bzw. Widerruf früherer Verfügungen von Todes wegen

            ...

2.   Erbeinsetzung

      Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein.

      Als Erben des Zuletztversterbenden von uns - jedoch nicht als Nacherben - und für den Fall, dass wir gleichzeitig oder aufgrund desselben Ereignisses kurz nacheinander versterben oder der Längerlebende aus anderen Gründen nicht Erbe des Erstversterbenden wird, bestimmen wir als Erben eines jeden von uns unsere gemeinsamen Kinder ..., ... und ... zu gleichen Teilen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Ersatzerben sind für jeden dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sollte ein Bedachter ohne Abkömmlinge versterben, tritt Anwachsung unter den verbleibenden Erben ein.

3.   Ausschluss des Anfechtungsrechts

      Vorstehende Verfügungen gelten unabhängig davon, ob und welche pflichtteilsberechtigten Personen beim jeweiligen Erbfall vorhanden sein werden.

      Wir schließen das Recht zur Anfechtung des Erbvertrags aus. Dies gilt auch für den Fall der Wiederheirat und des Hinzutretens weiterer Pflichtteilsberechtigter.

4.   Bindung