Rechtswahl durch Erbvertrag
Ausländische Staatsangehörige
Nachdem wir über die Grundzüge des deutschen Erbrechts belehrt worden sind, erklären wir:
Rechtswahl
Ich, ..., bin ausschließlich deutsche/-r Staatsangehörige/-r. Ich, ..., bin ausschließlich ... Staatsangehörige/-r. Wir haben beide unseren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Diesen wollen wir dauerhaft beibehalten.
Für die materielle Wirksamkeit und die Bindungswirkung dieses Erbvertrags/gemeinschaftlichen Testaments wählen wir das deutsche Recht als Staatsangehörigkeitsrecht des .... Diese Rechtswahl vereinbaren wir mit erbvertraglicher Bindungswirkung. Für den Fall, dass die Rechtsfolge mit erbrechtlich bindender Wirkung nicht zulässig sein sollte, trifft jeder von uns diese Rechtswahl einseitig und mit rein testamentarischer Wirkung.
Ich, ..., wähle hiermit vorsorglich für die Rechtsnachfolge von Todes wegen in mein gesamtes Vermögen das deutsche Recht.
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