Pfändung bei Nacherbschaft

 

 

An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort

 

 

 

 

 

... (Allgemeine Voraussetzungen, Forderungsaufstellung)

Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustel­lung werden gepfändet:

-     das angebliche Anwartschaftsrecht des Schuldners als alleiniger Nacherbe nach ..., zuletzt wohnhaft in ..., gestorben am ... in ...,

-     sein Anspruch gegen den Vorerben ..., wohnhaft in ..., (Drittschuldner) auf Herausgabe der Erbschaft.

Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten.

Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über das gepfändete Anwartschaftsrecht und den gepfändeten Anspruch, insbesondere der Einziehung, zu enthalten.

Es wird angeordnet, dass die Erbschaft an einen vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvoll­zieher herauszugeben ist.

Zugleich werden das gepfändete Recht und der gepfändete Anspruch dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

Alternativ: Bei mehreren Nacherben

Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustel­lung werden gepfändet:

-     das angebliche Anwartschaftsrecht des Schuldners als Mitnacherbe des ..., zuletzt wohnhaft in ..., gestorben am ... in ...,

-     sein angeblicher Anspruch gegen seine Mitnacherben ..., wohnhaft in ..., sowie ..., wohnhaft in ..., (Drittschuldner)

und den