Vollstreckungsabwehrklage nach § 785 ZPO

 

 

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Vollstreckungsabwehrklage nach §  785 ZPO Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

 

BITTE SOFORT VORLEGEN! EILT!

 

... (Klagerubrum)

Vorläufiger Streitwert: ...

Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:

1.    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des angerufenen Gerichts vom ... (Az.: ...) in die nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstände ... wird für unzulässig erklärt.

Gleichzeitig beantrage ich,

2.    die Zwangsvollstreckung aus dem o.a. Urteil ohne, hilfsweise gegen Sicherheits­leistung vorläufig einzustellen.

 

Begründung:

Der Beklagte dieses Verfahrens ist Inhaber des streitgegenständlichen Vollstreckungstitels. Danach ist der Kläger verpflichtet, an diesen ... Euro zu zahlen.

Beweis:   Fotokopie des im Antrag näher bezeichneten Urteils

Das Urteil ist rechtskräftig seit dem ....

Der Beklagte des damaligen Erkenntnisverfahrens ist verstorben. Der Kläger hat ihn beerbt und die Erbschaft angenommen.

Beweis:   Fotokopie des dem Kläger erteilten Erbscheins vom ...

Der Beklagte dieses Verfahrens hat daraufhin gem. §§  727 ff. ZPO den Schuldtitel auf den Kläger als Erben umschreiben lassen. Anschließend hat der Gerichtsvollzieher in das nicht zum Nachlass gehörende Eigenvermögen des Klägers die Zwangsvollstreckung betrieben und gepfändet.