Checkliste: Ausschlagung

Checkliste: Ausschlagung

 

1.     Anwendbares Recht hinsichtlich:

-   Ausschlagungserklärung

-   Erbrecht

 

2.     Berufungsgrund des Ausschlagenden:

-   gesetzliche oder

-   gewillkürte Erbfolge

 

3.     Annahme der Erbschaft durch den Ausschlagenden:

-   nicht - auch nicht konkludent - erfolgt oder

-   anfechtbar

 

4.     Motive für die Ausschlagung und Erreichung der mit der Ausschlagung verfolgten Ziele

 

5.     Angaben:

 

-   zur Person des Erblassers

 

-   zum Todestag

 

-   zum Todesort

 

-   zum Berufungsgrund

 

-   zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Anfall der Erbschaft und Grund der Berufung

 

6.     Nächstberufene nach der bedingungsfeindlichen Ausschlagung

        Erbteilsübertragung sicherer, aber steuerlich und kostenrechtlich meist nachteilig

 

7.     Frist bei Erbausschlagung: grundsätzlich sechs Wochen (§  1944 BGB)

        Ausnahme: sechs Monate bei Auslandssachverhalt (§  1944 Abs.  3 BGB):

-   ausschließlicher Auslandswohnsitz des Erblassers oder

-   Auslandsaufenthalt/-wohnsitz des Erben bei Kenntniserlangung

        Vermächtnisausschlagung: keine Ausschlagungs-frist, aber ggf. auf Aufforderung Annahmeerklärungsfrist (§  2307 Abs.  2 BGB)