Checkliste: Ausschlagung |
1. Anwendbares Recht hinsichtlich: - Ausschlagungserklärung - Erbrecht |
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2. Berufungsgrund des Ausschlagenden: - gesetzliche oder - gewillkürte Erbfolge |
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3. Annahme der Erbschaft durch den Ausschlagenden: - nicht - auch nicht konkludent - erfolgt oder - anfechtbar |
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4. Motive für die Ausschlagung und Erreichung der mit der Ausschlagung verfolgten Ziele |
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5. Angaben: |
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- zur Person des Erblassers |
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- zum Todestag |
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- zum Todesort |
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- zum Berufungsgrund |
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- zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Anfall der Erbschaft und Grund der Berufung |
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6. Nächstberufene nach der bedingungsfeindlichen Ausschlagung Erbteilsübertragung sicherer, aber steuerlich und kostenrechtlich meist nachteilig |
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7. Frist bei Erbausschlagung: grundsätzlich sechs Wochen (§ 1944 BGB) Ausnahme: sechs Monate bei Auslandssachverhalt (§ 1944 Abs. 3 BGB): - ausschließlicher Auslandswohnsitz des Erblassers oder - Auslandsaufenthalt/-wohnsitz des Erben bei Kenntniserlangung Vermächtnisausschlagung: keine Ausschlagungs-frist, aber ggf. auf Aufforderung Annahmeerklärungsfrist (§ 2307 Abs. 2 BGB) |
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