Antrag des Nacherben auf Anordnung der Verwaltung (§ 2128 Abs. 2, § 1052 BGB)

 

 

An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ... Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort

 

 

Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung (§  2128 Abs.  2 i.V.m. §  1052 BGB)

 

In der Zwangsvollstreckungssache,

an der beteiligt sind

1.         ...

- Gläubiger, Nacherbe und Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...

2.         ...

- Schuldner, Vorerbe und Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...

zeige ich an, dass ich ... vertrete.

Namens und in Vollmacht des Gläubigers stelle ich den Antrag,

die gerichtliche Verwaltung des Nachlasses des am ... in ..., seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen ..., geboren am ..., bezüglich des im Grundbuch des Amtsgerichts .von ..., Blatt ..., Flur ..., Flurstück ..., Hof- und Gebäudefläche ..., ... ar groß, anzuordnen.

Im Übrigen gestatte ich mir die Anregung, den von mir vertretenen Nacherben als Verwalter zu bestellen. Sollte das Gericht dieser Anregung nicht folgen wollen, bitte ich Herrn Rechtsanwalt ... in ... mit diesem Amt zu betrauen.

Begründung:

Der Gläubiger ist Nacherbe des im Antrag näher bezeichneten Nachlasses; der Schuldner ist nicht befreiter Vorerbe.