Autor: Klose |
Seit dem 01.08.2001 gilt das "
Voraussetzung ist die Begründung einer "Lebenspartnerschaft" zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts - Männer oder Frauen. Mit dem familienrechtlichen Institut sollte für "gleichgeschlechtliche Paare ein gesicherter Rechtsrahmen für ihr auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter Einbeziehung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität" zur Verfügung gestellt werden (BT-Drucks. 14/3751, S. 1).
Dabei wählt das Gesetz den Weg eines eigenen Rechtsinstituts. Trotz der Einführung des Lebenspartnerschaftsrechts zum 01.08.2001 waren die gleichgeschlechtlichen Lebenspartner zu Beginn nicht in allen Bereichen der Ehe gleichgestellt.
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