OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.06.1991 3 W 17/91
Normen:
TSG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 51
NJW 1992, 760
OLG Zweibrücken - Beschluß vom 24.06.1991 (3 W 17/91) - DRsp Nr. 1996/3424
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.06.1991 - Aktenzeichen 3 W 17/91
DRsp Nr. 1996/3424
»Die gerichtliche Feststellung der anderweitigen Geschlechtszugehörigkeit einer weiblich geborenen Transsexuellen ist nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Technik nicht von der vorherigen operativen Ausbildung eines künstlichen männlichen Geschlechtsteils abhängig.«