I.
Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang über die Steuerfreiheit der Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach §
1. Die Klägerin ist eine GbR, die durch Vertrag vom 18. Januar 1989 von zwei Gesellschaften eines Versicherungskonzerns gegründet wurde, und zwar durch die D Lebensversicherung AG, die spätere D Holding AG - L/H - sowie durch die D Sachversicherung AG - S - (Anlage K 2; Grunderwerbsteuer-Akte - GrESt-A - Bl. 50 ff = 84 ff).
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