LG Hamburg - Beschluß vom 12.07.1999 (301 T 222/99)
...bei allen Vollmachten, die höchstpersönliche Angelegenheiten des Betroffenen betreffen...., (ist es) erforderlich, dass der Umfang der Bevollmächtigung unmissverständlich und klar benannt wird. So hat eine Vollmacht [...]