I. Der Beschwerdeführer ist Kriminalkommissar. Die erstrebte Beförderung zum Kriminaloberkommissar lehnte der Dienstherr wegen Zweifeln an der Eignung ab, die er aus dem Engagement des Beschwerdeführers für die Partei "Die Republikaner" ableitete. Gegen die die Versagung der Beförderung billigenden Gerichtsentscheidungen richtet sich die Verfassungsbeschwerde.
II. Die Annahmevoraussetzungen des §
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