1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 5) wird zurückgewiesen.
2. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigslust, Außenstelle Parchim, vom 20.11.2017 zu Ziffer 2 aufgehoben und das Amtsgericht - Nachlassrichter - angewiesen, einen anderen Testamentsvollstrecker zu bestellen.
3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 5).
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Erblasser verstarb am 26.-27.05.2013. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des Erblassers. Die Beteiligte zu 2) war die Lebensgefährtin des Erblassers. Die Beteiligte zu 1) ist deren Tochter.
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