3/20.3.6 Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse

Autor: Senger-Sparenberg

Das GKG regelt in den §§ 41, 42 für Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse sowie für wiederkehrende Leistungen die Werte im Einzelnen. Siehe insoweit nachstehend das Streitwert-ABC (Teil 3/20.5), Stichwort "Miete".