Autorin: von Einem |
Mit dem BTHG wird eine Abkehr von einem defizitorientierten Behinderungsbegriff hin zu einem ressourcenorientierten Verständnis verfolgt. Dieses biopsychosoziale Modell erfährt weltweite Anerkennung in der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) der WHO und hat durch die Aufnahme in die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) auch Eingang in das deutsche Recht gefunden. Der Gesetzgeber hat dem folgend § 2 Abs. 1 SGB IX angepasst.6)
Gemäß der seit dem 01.01.2018 geltenden Fassung des § 2 SGB IX haben Menschen mit Behinderungen
Eine solche Beeinträchtigung liegt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.7)
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