2/17.1 Zielgruppe "Senioren-WGs"

Autor: Grziwotz

Die neue Verantwortungsgemeinschaft sollen zwei oder auch mehrere volljährige, geschäftsfähige Personen vertraglich beim Notar vereinbaren können. Sie soll auf maximal sechs Vertragspartner beschränkt sein und liegt damit unter der Mindestmitgliederzahl des eingetragenen Vereins von sieben Personen (§  56 BGB). Für "Verantwortungsgemeinschaften", die die Größe von sechs Personen übersteigen, bleibt nur der Verein oder, wenn auch wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dies schließt gerade größere Senioren-WGs, die beispielsweise gemeinsam eine Immobilie anschaffen oder unterhalten wollen, um diese behindertengerecht herzurichten und sich gemeinsam darin bei Krankheit und Gebrechlichkeit zur Vermeidung eines Heimaufenthalts zu unterstützen, von dem neuen Institut aus. Die Höchstzahl scheint deshalb unter dem Aspekt der Verantwortungsübernahme zwischen älteren Menschen eher willkürlich gewählt zu sein.