2/17.3 Rechtsfolgen der Verantwortungsgemeinschaft

Autor: Grziwotz

2/17.3.1 Ausschluss bestimmter Rechtsfolgen

Die Eckpunkte für die Verantwortungsgemeinschaft stellen zunächst klar, welche Rechtsfolgen die Verantwortungsgemeinschaft nicht nach sich ziehen soll. Keine Rechtsfolgen sollen sie danach haben

im Verhältnis der Partner zu Kindern (z.B. Abstammung, Adoption, Sorgerecht), was allerdings nicht ausschließt, dass die beteiligten Personen nach der Reform des Kindschaftsrechts einzelne Sorgebefugnisse übertragen oder auch als unverheiratete Personen gemeinsam ein Kind adoptieren, sofern sie die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllen,

im Namensrecht,

im Erbrecht,

im Steuerrecht, insbesondere betrifft dies Steuererleichterungen, und

im Aufenthaltsrecht; hier soll die Verantwortungsgemeinschaft kein Recht auf eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Arbeitserlaubnis begründen.

Einer der zentralen Punkte der früheren FDP-Eckpunkte waren Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, die nunmehr wohl aufgrund der Ablehnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr in den Eckpunkten des BMJ enthalten sind. Dies betrifft insbesondere Senioren-WGs, wenn diese gemeinschaftlich eine Immobilie anschaffen und beim Versterben eines Partners die verbleibenden Partner erben sollen.