LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.01.2013 (L 6 U 3568/11)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger begehrt die Zustimmung [...]