Die weitere Beschwerde der Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 21. September 2006 wird verworfen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerdeführerin ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 25. August 2005 wegen Untreue in sieben Fällen, Insolvenzverschleppung in elf Fällen und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in vier Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einer Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt worden. Zugleich sind ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. Der Strafbefehl - einschließlich der Kostenentscheidung - ist seit dem 4. Oktober 2005 rechtskräftig.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|