Für die Wertgebühr nach Nr. 4142 RVG VV ist von dem üblichen Handelspreis für die eingezogenen Zigaretten, d. h, dem Schwarzmarktpreis, auszugehen. Dieser beläuft sich, wie gerichtsbekannt ist, auf ca.15,-- Euro pro Stange. Legt man dies zugrunde, ergibt sich folgende Wertbestimmung: 400 Stangen x 15,-- Euro = 6.000,-- Euro.
Anmerkung: N. Schneider, AGS 2008, 80
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