BVerfG - Beschluß vom 23.01.2004 (2 BvR 766/03)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. 1. Wird die Durchsuchung - meist ohne vorherige Anhörung des Betroffenen - angeordnet, so [...]