OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.10.2011 (2 Ws 125/11)
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 3. Juni 2011 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. I. Das [...]