Autoren: Lubini/Schwürzer |
Kurzüberblick
![]() | Werden nach einer Beweiserhebung dem Angeklagten oder Verteidiger Erklärungen gem. § |
![]() | Für eine Verfahrensrüge ist ein Gerichtsbeschluss nach § |
Sachverhalt
Der Vorsitzende verwehrt der Verteidigung, sich nach einer Beweiserhebung, etwa der Vernehmung eines Zeugen, zu äußern, wie von §
Lösung
Zur Abhilfe und insbesondere zur Erhaltung der Revisionsrügemöglichkeit, das Gericht habe durch den Verstoß gegen §
Prozesstaktische Hinweise
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