Autor: Koehl |
Verkehrsdelikte, die Betäubungsmitteleinfluss voraussetzen und/oder unter Betäubungsmitteleinfluss begangen werden, haben - wie im Fall von Alkoholdelikten auch - fast immer auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Entweder wird diese bereits durch das Strafgericht entzogen (vgl. Kapitel A9), und die Betäubungsmittelproblematik spielt dann im Neuerteilungsverfahren eine Rolle, oder aber es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde selbst. Im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn unterscheidet man
die Einnahme von Betäubungsmitteln, |
die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, |
die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, |
den Zustand nach Entgiftung und Entwöhnung, |
die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln. |
1) | Koehl, in: , Gesamtes Verkehrsrecht, § Rdnr. 25. |
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