2.1.2 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
Autor: Koehl
C2.4
Bei Abhängigkeit fehlt nach Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV die Fahreignung. Die Kriterien für eine Drogen- (auch Cannabis) bzw. Medikamentenabhängigkeit entsprechen denjenigen der Alkoholabhängigkeit (vgl. Kapitel C1).
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