2.1.2 Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen

Autor: Koehl

C2.4

Bei Abhängigkeit fehlt nach Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV die Fahreignung. Die Kriterien für eine Drogen- (auch Cannabis) bzw. Medikamentenabhängigkeit entsprechen denjenigen der Alkoholabhängigkeit (vgl. Kapitel C1).