2.1.5 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln

Autor: Koehl

C2.8

Eine Dauerbehandlung mit Arzneimitteln kann im Einzelfall die Fahreignung ausschließen, wenn sie zu einer Vergiftung (Nr. 9.6.1 der Anlage 4 FeV) oder zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß (Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV) führt.

C2.9

Beispiel

Die Einnahme von Ritalin kann die Fahreignung ausschließen.7)

Gleiches kann für Medizinalcannabis gelten.8)

7)

BayVGH, Beschl. v. 31.05.2007 - 11 C 06.2695, BeckRS 2007, 29849.

8)

Koehl, DAR 2020, 74.