Nach ganz h.M. können fristwahrende Schriftsätze dem Gericht per Telefax übermittelt werden, also auch ein Rechtsmittel eingelegt oder begründet werden. Erforderlich ist, dass der postulationsfähige Anwalt die Kopiervorlage unterzeichnet hat und dies auf der Fernkopie ersichtlich ist (BGH, FamRZ 1998,
Der Rechtsanwalt braucht die Übermittlung des Schriftsatzes nicht selbst vorzunehmen. Er kann dies vielmehr einer zuverlässigen, hinreichend geschulten und überwachten Angestellten überlassen (BGH, FamRZ 1999,
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