Tantiemen zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen (OLG Frankfurt, OLGR 1997, 166). Sie sind wie das Weihnachtsgeld auf zwölf Monate gleichmäßig zu verteilen, soweit sie jährlich gezahlt werden. Schwanken die Tantiemen der Höhe nach, ist ein Durchschnittswert über mehrere Jahre hinweg zu bilden (BGH, FamRZ 1985, 357, 358).
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