Der "trennungsbedingte Mehrbedarf" ist nur eine relative Bedarfsgröße. Er soll den Mehrbedarf gegenüber dem laufenden Lebensbedarf vor der Trennung bei Aufrechterhaltung des gleichen Lebensstandards bezeichnen. Soweit die Differenzmethode angewendet wird, spielt diese Bedarfsgröße keine wesentliche Rolle, weil die Quotierung die angemessene Gesamtverteilung des Einkommens vorgibt und zugleich begrenzt. Das gilt grundsätzlich auch für Mangelfälle, da davon auszugehen ist, dass nach der Trennung auf beiden Seiten trennungsbedingter Mehrbedarf entsteht (BGH, Urt. v. 25.01.1984 -
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