Trinkgelder

Trinkgelder sind auch heute noch im Handwerk und im Dienstleistungsgewerbe üblich. Es handelt sich um sonstige Einnahmen, die ungekürzt zum Einkommen zählen (z.B. Nr. 1.8 der Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt). Die Höhe ist ggf. zu schätzen (§ 287 ZPO;Niepmann/Schwamb, Rdnr. 796).