OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.03.1963
1 U 284/62
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1963, 1085

OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.03.1963 (1 U 284/62) - DRsp Nr. 1994/9535

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.1963 - Aktenzeichen 1 U 284/62

DRsp Nr. 1994/9535

1. Hat der Geschädigte seine Entscheidung über die Frage der Reparatur oder Ersatzbeschaffung rechtzeitig von einer Fahrzeugbesichtigung durch den Haftpflichtversicherer des Schädiger abhängig gemacht und ist dieser bei der Besichtigung zur Feststellung eines Totalschadens gelangt, so hat der Geschädigte sich unmittelbar nach Kenntnis des Vorliegens eines Totalschadens um ein Ersatzfahrzeug zu bemühen. 2. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtfahrzeugmarkt innerhalb von fünf Tagen zu bekommen ist.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1963, 1085