I.
Das Amtsgericht Warstein hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 41 Abs. 2, 49 Abs. 3 Ziffer 4 StVO in Verbindung mit § 24 StVG " zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt. Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene am 14. Dezember 2002 um 12.07 Uhr mit dem Pkw Opel, amtliches Kennzeichen xx in Warstein die B 55 und überschritt dabei die, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe noch hinreichend ergibt, innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h infolge Fahrlässigkeit um 34 km/h. Von der Verhängung des Regelfahrverbotes hat das Amtsgericht gegen Erhöhung der Regelgeldbuße abgesehen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|