I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine - erhöhte - Geldbuße in Höhe von 150,- EURO festgesetzt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts überschritt der Betroffene am 19. April 2002 die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h.
Zuvor war gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit Bußgeldbescheid vom 13. März 2002, rechtskräftig seit dem 28. März 2002, eine Geldbuße von 75,- EURO festgesetzt worden.
Zum Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht Folgendes ausgeführt:
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