FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 29.06.2006
1 K 2189/03
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 § 4 Ab S. 2 § 9 Abs. 5 ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. l ;

Abzug von Verpflegungsmehraufwand für Großgerätefahrer unter Tage; Abgrenzung eines Selbstladetransportfahrzeugs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen; Verpflegungsmehraufwand auch für Fahrtätigkeit innerhalb einer Betriebsstätte; Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Fahrtätigkeit

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.06.2006 - Aktenzeichen 1 K 2189/03

DRsp Nr. 2007/552

Abzug von Verpflegungsmehraufwand für Großgerätefahrer unter Tage; Abgrenzung eines Selbstladetransportfahrzeugs von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen; Verpflegungsmehraufwand auch für Fahrtätigkeit innerhalb einer Betriebsstätte; Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG bei Fahrtätigkeit

1. Ein unter Tage im Kaliwerk tätiger Fahrer eines sog. Selbstladetransportfahrzeugs übt eine Fahrtätigkeit aus und hat daher gemäß § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2, 3 EStG Anspruch auf den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der dort genannten Pauschalen als Werbungskosten (hier: Abgrenzung zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen i.S. des § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. l StVZO). 2. Fahrtätigkeiten innerhalb einer großräumigen Betriebsstätte sind vom Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG nicht auszunehmen. 3. Bei einer Fahrtätigkeit findet die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG allenfalls bei ununterbrochenem Aufenthalt auf dem Fahrzeug Anwendung, was wohl nur bei Aufenthalt auf einem Seeschiff praktisch wird.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 3 § 4 Ab S. 2 § 9 Abs. 5 ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. l ;

Tatbestand:

Die Kläger werden als Eheleute zusammen veranlagt. Der Kläger arbeitet als Großgerätefahrer unter Tage im Kaliwerk ....