Adhäsionsverfahren

Autoren: Göppl/Pöhlmann

Nach der tschechischen Prozessordnung ist die Anschließung des Geschädigten in dem gegen den Schädiger gerichteten Strafverfahren möglich. Jedoch geschieht dies praktisch so gut wie nie. Die Zivilgerichte sind an eine strafrechtliche Verurteilung gebunden.