Prozesskosten

Autoren: Göppl/Pöhlmann

Gerichtskosten werden in einem bestimmten Prozentsatz vom Streitwert berechnet. Ebenso werden auch die Anwaltsgebühren nach der dort geltenden Gebührenordnung berechnet. Auch insoweit können die erstatteten Gebühren hinter dem tatsächlich zu leistenden Betrag zurückbleiben.

Die Erstattung erfolgt nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen.