AG Karlsruhe - Beschluß vom 06.12.1996 (17 OWi 455/96) - DRsp Nr. 1997/6191
AG Karlsruhe, Beschluß vom 06.12.1996 - Aktenzeichen 17 OWi 455/96
DRsp Nr. 1997/6191
Von der Anordnung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgesehen werden, wenn sonst für den Betroffenen als Einzelanwalt eine ganz erhebliche finanzielle Einbuße oder sogar eine Existenzgefährdung eintreten würde.